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   BGH, 11.06.2015 - 1 StR 590/14   

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BGH, 11.06.2015 - 1 StR 590/14 (https://dejure.org/2015,18406)
BGH, Entscheidung vom 11.06.2015 - 1 StR 590/14 (https://dejure.org/2015,18406)
BGH, Entscheidung vom 11. Juni 2015 - 1 StR 590/14 (https://dejure.org/2015,18406)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 243 Abs. 4 StPO; § 344 Abs. 2 StPO; § 337 Abs. 1 StPO
    Mitteilung von Verständigungsgesprächen (Anforderungen an die Revisionsbegründung; Zeitpunkt der Mitteilung; Beruhen auf unterlassener Mitteilung bei Information durch Verteidiger)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 202a StPO, § 212 StPO, § 243 Abs 4 S 1 StPO, § 243 Abs 4 S 2 StPO, § 344 Abs 2 S 2 StPO
    Revision in Strafsachen: Verfahrensrüge wegen fehlender Negativmitteilung über Verständigungsgespräche; verspätete Mitteilung über ein Verständigungsgespräch; Punktstrafe als Gegenstand eines Verständigungsangebots; Auswirkung von Rechtsfehlern auf das Urteil

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, §§ 202a, 212 StPO, § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO, § 243 Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Nachweis von Mitteilungsdefiziten hinsichtlich des auf eine Verständigung abzielenden Gesprächs in einer Pause des ersten Hauptverhandlungstages

  • rewis.io

    Revision in Strafsachen: Verfahrensrüge wegen fehlender Negativmitteilung über Verständigungsgespräche; verspätete Mitteilung über ein Verständigungsgespräch; Punktstrafe als Gegenstand eines Verständigungsangebots; Auswirkung von Rechtsfehlern auf das Urteil

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 243 Abs. 4 S. 1; StPO § 344 Abs. 2 S. 2
    Nachweis von Mitteilungsdefiziten hinsichtlich des auf eine Verständigung abzielenden Gesprächs in einer Pause des ersten Hauptverhandlungstages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die verspätete Negativmitteilung

  • datenbank.nwb.de (Tenor)

    Revision in Strafsachen: Verfahrensrüge wegen fehlender Negativmitteilung über Verständigungsgespräche; verspätete Mitteilung über ein Verständigungsgespräch; Punktstrafe als Gegenstand eines Verständigungsangebots; Auswirkung von Rechtsfehlern auf das Urteil

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 379
  • BeckRS 2015, 12467
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 01.07.2014 - 2 BvR 989/14

    Substantiierung einer Verfassungsbeschwerde (Auseinandersetzung mit vorhandener

    Auszug aus BGH, 11.06.2015 - 1 StR 590/14
    Relevante Informationsdefizite, die die revidierenden Angeklagten betreffen (vgl. zu Defiziten bezüglich Mitangeklagter BGH, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 StR 587/14; BVerfG, Beschluss vom 1. Juli 2014 - 2 BvR 989/14, NStZ 2014, 528), werden weder vorgetragen noch sind solche sonst ersichtlich.

    Zudem wären die Angeklagten von einem etwaigen Rechtsfehler insoweit hier ohnehin nicht betroffen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 StR 587/14; BVerfG, Beschluss vom 1. Juli 2014 - 2 BvR 989/14, NStZ 2014, 528).

  • BGH, 25.02.2015 - 4 StR 587/14

    Mitteilungspflicht zu Verständigungsgesprächen (Gespräche mit Mitangeklagten)

    Auszug aus BGH, 11.06.2015 - 1 StR 590/14
    Relevante Informationsdefizite, die die revidierenden Angeklagten betreffen (vgl. zu Defiziten bezüglich Mitangeklagter BGH, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 StR 587/14; BVerfG, Beschluss vom 1. Juli 2014 - 2 BvR 989/14, NStZ 2014, 528), werden weder vorgetragen noch sind solche sonst ersichtlich.

    Zudem wären die Angeklagten von einem etwaigen Rechtsfehler insoweit hier ohnehin nicht betroffen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 StR 587/14; BVerfG, Beschluss vom 1. Juli 2014 - 2 BvR 989/14, NStZ 2014, 528).

  • BVerfG, 15.01.2015 - 2 BvR 878/14

    Absprachen im Strafverfahren (Verständigung; Protokollierung; Beruhensprüfung bei

    Auszug aus BGH, 11.06.2015 - 1 StR 590/14
    Bei dieser Beruhensprüfung sind Art und Schwere des Rechtsverstoßes zu berücksichtigen (BVerfG, Beschluss vom 15. Januar 2015 - 2 BvR 878/14, NStZ 2015, 170); erforderlich ist eine wertende Gesamtbetrachtung (BGH, Urteil vom 14. April 2015 - 5 StR 20/15; vgl. auch Senat, Beschluss vom 15. Januar 2015 - 1 StR 315/14, NJW 2015, 645).
  • BVerfG, 26.08.2014 - 2 BvR 2172/13

    Auch die "Negativmitteilung", dass keine Gespräche über eine Verständigung

    Auszug aus BGH, 11.06.2015 - 1 StR 590/14
    Denn der Beschwerdeführer, der insoweit unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. August 2014 (2 BvR 2172/13, NStZ 2014, 592) offensichtlich das Fehlen einer sog. Negativmitteilung rügt, teilt nicht mit, ob und ggfs. mit welchem Inhalt Erörterungen nach §§ 202a, 212 StPO tatsächlich stattgefunden haben (zum - verfassungsrechtlich unbedenklichen, vgl. BVerfG aaO S. 594 - Vortragserfordernis insoweit: BGH, Beschlüsse vom 25. November 2014 - 2 StR 171/14, NStZ 2015, 176 und vom 6. März 2014 - 3 StR 363/13, NStZ 2014, 419; vgl. demgegenüber auch BGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2015 - 5 StR 310/13, NJW 2015, 1260 und vom 18. Dezember 2014 - 4 StR 520/14).
  • BGH, 25.02.2015 - 5 StR 258/13

    Fehlende Mitteilung über Erörterungen vor der Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 11.06.2015 - 1 StR 590/14
    d) Zur Mitteilung von Gesprächen, die außerhalb der Hauptverhandlung ohne Beteiligung des Gerichts lediglich zwischen der Staatsanwaltschaft und einzelnen Verteidigern geführt worden sind, war der Vorsitzende hier nicht nach § 243 Abs. 4 StPO verpflichtet (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 5 StR 258/13, NStZ 2015, 232; vgl. auch Senat, Beschluss vom 22. Februar 2012 - 1 StR 349/11, NStZ 2013, 353 m. Anm. Kudlich).
  • BGH, 15.01.2015 - 1 StR 315/14

    Pflicht zur Mitteilung von Verständigungsgesprächen (Anlass; Umfang; Beruhen des

    Auszug aus BGH, 11.06.2015 - 1 StR 590/14
    Bei dieser Beruhensprüfung sind Art und Schwere des Rechtsverstoßes zu berücksichtigen (BVerfG, Beschluss vom 15. Januar 2015 - 2 BvR 878/14, NStZ 2015, 170); erforderlich ist eine wertende Gesamtbetrachtung (BGH, Urteil vom 14. April 2015 - 5 StR 20/15; vgl. auch Senat, Beschluss vom 15. Januar 2015 - 1 StR 315/14, NJW 2015, 645).
  • BGH, 22.02.2012 - 1 StR 349/11

    Rüge der Unverwertbarkeit von Aussagen früherer Mitbeschuldigter, die auf einer

    Auszug aus BGH, 11.06.2015 - 1 StR 590/14
    d) Zur Mitteilung von Gesprächen, die außerhalb der Hauptverhandlung ohne Beteiligung des Gerichts lediglich zwischen der Staatsanwaltschaft und einzelnen Verteidigern geführt worden sind, war der Vorsitzende hier nicht nach § 243 Abs. 4 StPO verpflichtet (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 5 StR 258/13, NStZ 2015, 232; vgl. auch Senat, Beschluss vom 22. Februar 2012 - 1 StR 349/11, NStZ 2013, 353 m. Anm. Kudlich).
  • BGH, 27.01.2015 - 5 StR 310/13

    Absprachen im Strafverfahren (Verständigung; Mitteilung über Vorgespräche;

    Auszug aus BGH, 11.06.2015 - 1 StR 590/14
    Denn der Beschwerdeführer, der insoweit unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. August 2014 (2 BvR 2172/13, NStZ 2014, 592) offensichtlich das Fehlen einer sog. Negativmitteilung rügt, teilt nicht mit, ob und ggfs. mit welchem Inhalt Erörterungen nach §§ 202a, 212 StPO tatsächlich stattgefunden haben (zum - verfassungsrechtlich unbedenklichen, vgl. BVerfG aaO S. 594 - Vortragserfordernis insoweit: BGH, Beschlüsse vom 25. November 2014 - 2 StR 171/14, NStZ 2015, 176 und vom 6. März 2014 - 3 StR 363/13, NStZ 2014, 419; vgl. demgegenüber auch BGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2015 - 5 StR 310/13, NJW 2015, 1260 und vom 18. Dezember 2014 - 4 StR 520/14).
  • BGH, 14.04.2015 - 5 StR 20/15

    Pflicht zur Mitteilung eines mit dem Ziel der Verständigung geführten Gesprächs

    Auszug aus BGH, 11.06.2015 - 1 StR 590/14
    Bei dieser Beruhensprüfung sind Art und Schwere des Rechtsverstoßes zu berücksichtigen (BVerfG, Beschluss vom 15. Januar 2015 - 2 BvR 878/14, NStZ 2015, 170); erforderlich ist eine wertende Gesamtbetrachtung (BGH, Urteil vom 14. April 2015 - 5 StR 20/15; vgl. auch Senat, Beschluss vom 15. Januar 2015 - 1 StR 315/14, NJW 2015, 645).
  • BGH, 03.12.2013 - 2 StR 410/13

    Dokumentation von Verständigungsgesprächen (Umfang der Dokumentationspflicht;

    Auszug aus BGH, 11.06.2015 - 1 StR 590/14
    Denn bei Gesprächen über die Frage der Haftfortdauer muss es sich nicht um mitteilungsbedürftige Verständigungsgespräche handeln (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2013 - 2 StR 410/13).
  • BGH, 25.11.2014 - 2 StR 171/14

    Pflicht zur Mitteilung über vorherige Verständigungsgespräche (Negativmitteilung;

  • BGH, 17.02.2011 - 3 StR 426/10

    Verständigung; Absprache; Deal; obligatorische Angabe eines Strafrahmens

  • BGH, 27.01.2015 - 1 StR 393/14

    Mitteilungspflicht über Verständigungsgespräche (Zeitpunkt; Anforderungen an die

  • BGH, 22.07.2014 - 1 StR 210/14

    Mitteilung über außerhalb der Hauptverhandlung über eine Verständigung geführte

  • BGH, 06.03.2014 - 3 StR 363/13

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Rüge der Nichtmitteilung von Erörterungen

  • BGH, 18.12.2014 - 4 StR 520/14

    Mangelndes Beruhen auf der Gesetzesverletzung bei ausgebliebener

  • BFH, 21.09.2016 - XI R 44/14

    EuGH-Vorlage zum Vorsteuerabzug aus Anzahlung für nicht geliefertes

    Sie nahmen daher billigend in Kauf, dass die Käufer der Blockheizkraftwerke, die jeweils Vorkasse leisten mussten, keine adäquate Gegenleistung erhalten." Das Urteil des LG ist rechtskräftig (vgl. Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 11. Juni 2015  1 StR 590/14, Neue Zeitschrift für Strafrecht - Rechtsprechungs-Report 2015, 379).
  • BFH, 05.12.2018 - XI R 44/14

    Vorsteuerabzug beim Anlagebetrug mit nicht existierenden Blockheizkraftwerken

    Sie nahmen daher billigend in Kauf, dass die Käufer der Blockheizkraftwerke, die jeweils Vorkasse leisten mussten, keine adäquate Gegenleistung erhalten." Das Urteil des LG ist rechtskräftig (vgl. Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 11. Juni 2015 1 StR 590/14, Neue Zeitschrift für Strafrecht-Rechtsprechungs-Report 2015, 379).
  • BGH, 03.12.2015 - 1 StR 169/15

    Ablehnung eines Richters wegen des Verdachts der Befangenheit (Vorbefassung mit

    Durch die unzureichende Erfüllung von Transparenz- und Mitteilungspflichten von Verständigungsgesprächen, die allein Mitangeklagte betroffen haben, können die daran nicht beteiligten Angeklagten selbst bei einem einheitlichen Verfahren regelmäßig nicht in eigenen Rechten betroffen sein (vgl. BVerfG (3. Kammer des Zweiten Senats), Beschluss vom 1. Juli 2014 - 2 BvR 989/14, NStZ 2014, 528 f.; BGH, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 StR 587/14, NStZ 2015, 417; siehe auch BGH, Beschluss vom 11. Juni 2015 - 1 StR 590/14, NStZ-RR 2015, 379 f.).

    Zwar wird es im Hinblick auf die mit § 243 Abs. 4 StPO verfolgten Zwecke in den Konstellationen des Satzes 1 regelmäßig angezeigt sein, möglichst umgehend nach der Verlesung des Anklagesatzes über vor Beginn der Hauptverhandlung geführte Gespräche gemäß §§ 202a, 212 StPO zu informieren (vgl. insoweit bzgl. § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO BGH, Beschluss vom 11. Juni 2015 - 1 StR 590/14, NStZ-RR 2015, 379 f.).

    dd) Auf allein den früheren Mitangeklagten E. betreffende, verständigungsbezogene Erörterungen im ersten Rechtsgang könnten sich die Angeklagten nicht stützen (vgl. BVerfG (3. Kammer des Zweiten Senats), Beschluss vom 1. Juli 2014 - 2 BvR 989/14, NStZ 2014, 528 f.; BGH, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 StR 587/14, NStZ 2015, 417; siehe auch BGH, Beschluss vom 11. Juni 2015 - 1 StR 590/14, NStZ-RR 2015, 379 f.).

  • BGH, 10.12.2015 - 3 StR 163/15

    BCI-Betrugsfall

    Schließlich sind der Angeklagte und die Öffentlichkeit später detailliert unterrichtet worden (zu einem Ausschluss des Beruhens bei vergleichbarer Sachlage BVerfG, Beschluss vom 15. Januar 2015 - 2 BvR 878/14, NStZ 2015, 170, 172; BGH, Beschluss vom 11. Juni 2015 - 1 StR 590/14, NStZ-RR 2015, 379).
  • BGH, 26.10.2016 - 1 StR 172/16

    Mitteilung über außerhalb der Hauptverhandlung geführte Verständigungsgespräche

    Bei lediglich geringfügigen Unvollständigkeiten oder Unrichtigkeiten kann ein Beruhen ausgeschlossen werden, wenn nicht zu besorgen ist, dass die Herbeiführung einer gesetzwidrigen Absprache Gegenstand des Gesprächs war (BVerfG, Beschluss vom 15. Januar 2015 - 2 BvR 878/14, NStZ 2015, 170); erforderlich ist eine wertende Gesamtbetrachtung (BGH, Urteil vom 14. April 2015 - 5 StR 20/15, NStZ 2015, 537; vgl. auch Senat, Beschlüsse vom 15. Januar 2015 - 1 StR 315/14, BGHSt 60, 150 und vom 11. Juni 2015 - 1 StR 590/14, NStZ-RR 2015, 379).
  • OLG Saarbrücken, 25.05.2016 - Ss 29/16

    Strafverfahren: Gerichtliche Mitteilungspflicht bei Erörterungen zwischen

    Danach unterliegen ausschließlich solche außerhalb der Hauptverhandlung erfolgten verständigungsbezogenen Erörterungen der Mitteilungspflicht des Vorsitzenden (sowie der damit korrespondierenden Protokollierungspflicht nach § 273 Abs. 1a Satz 2 StPO), an denen das betreffende Gericht - wie in §§ 202a, 212 StPO vorgesehen - beteiligt war (vgl. BGH NStZ 2015, 232 - juris Rn. 4; NStZ-RR 2015, 379 f. - juris; Beschl. v. 29.09.2015 - 3 StR 310/15, juris Rn. 10).
  • BFH, 05.12.2018 - XI R 8/14

    Unternehmereigenschaft sowie Vorsteuerabzug und -korrektur bei Vorauszahlung für

    Sie nahmen daher billigend in Kauf, dass die Käufer der Blockheizkraftwerke, die jeweils Vorkasse leisten mussten, keine adäquate Gegenleistung erhalten." Das Urteil des LG ist rechtskräftig (vgl. Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 11. Juni 2015 1 StR 590/14, Neue Zeitschrift für Strafrecht- Rechtsprechungs-Report 2015, 379).
  • BFH, 05.12.2018 - XI R 10/16

    Vorsteuerabzug und -korrektur bei Vorauszahlung für nicht geliefertes

    Sie nahmen daher billigend in Kauf, dass die Käufer der Blockheizkraftwerke, die jeweils Vorkasse leisten mussten, keine adäquate Gegenleistung erhalten." Das Urteil des LG ist rechtskräftig (vgl. Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 11. Juni 2015 1 StR 590/14, Neue Zeitschrift für Strafrecht-Rechtsprechungs-Report 2015, 379).
  • BGH, 03.11.2022 - 3 StR 127/22

    Mitteilungspflicht über Verständigungsgespräche außerhalb der Hauptverhandlung

    Regelmäßig ist aber eine umgehende Information nach einem verständigungsbezogenen Gespräch, mithin sogleich nach Fortsetzung der Hauptverhandlung, erforderlich (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Juni 2020 - 3 StR 102/20, NStZ 2021, 310 Rn. 13; vom 6. Februar 2018 - 1 StR 606/17, NStZ 2018, 419, 420; vom 11. Juni 2015 - 1 StR 590/14, NStZ-RR 2015, 379; MüKoStPO/Arnoldi, § 243 Rn. 53; LR/Becker, StPO, 27. Aufl., § 243 Rn. 56; KK-StPO/Schneider, 8. Aufl., § 243 Rn. 64, 110).
  • BGH, 03.08.2022 - 5 StR 62/22

    Erfordernis umgehender Mitteilung an den Angeklagten nach einem

    In aller Regel ist aber mit Blick auf die vom Gesetz bezweckte Transparenz des Verständigungsverfahrens eine umgehende Information des Angeklagten nach dem Verständigungsgespräch geboten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2015 - 1 StR 393/14, NStZ 2015, 353; vom 11. Juni 2015 - 1 StR 590/14, NStZ-RR 2015, 379; vom 10. Dezember 2015 - 3 StR 163/15; vom 6. Februar 2018 - 1 StR 606/17, NStZ 2018, 419, 420; LR/Becker, StPO, 27. Aufl., § 243 Rn. 56; KKStPO/Schneider, 8. Aufl., § 243 Rn. 64; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 243 Rn. 18f.).
  • BGH, 23.07.2015 - 1 StR 149/15

    Mitteilungspflicht über Verständigungsgespräche (Umfang der Mitteilung; Beruhen)

  • OLG Hamburg, 27.11.2015 - 1 Rev 32/15

    Erörterungen vor Beginn der Hauptverhandlung über Möglichkeiten einer

  • OLG Dresden, 10.03.2016 - 2 OLG 26 Ss 762/15

    Fehlende Mitteilung über auf eine Verständigung abzielende Vorgespräche

  • KG, 25.04.2019 - 3 Ss 27/19

    Hauptverhandlung in Strafsachen: Mitteilungspflicht für von einem anderen

  • BGH, 22.06.2021 - 5 StR 157/21

    Ausnahmsweise Ausschluss eines Beruhens des Urteils auf der Verletzung der

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